Allgemeine Geschäftsbedingungen der bee365 ag

Stand: 24.01.2022

Bei bee365 ag gibt es nichts zu verstecken: das Kleingedruckte wird grossgeschrieben. Wenn immer möglich suchen wir Lösungen, die ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auskommen: überlegt, freundschaftlich, fair. Von Partner zu Partner.

1. Einleitung

bee365 ag (nachfolgend bee365) bietet Ihnen (nachfolgend Kunde) ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen mit Beratung und Konzeption, Entwicklung sowie Integration und Betrieb von IT-Lösungen. bee365 erbringt ihre Dienstleistungen persönlich, unkompliziert und mit viel Engagement. Diese AGB enthalten allgemeine Bestimmungen, die für alle Arbeiten von bee365 Anwendung finden (Ziffer 1 und 2 sowie die Schlussbestimmungen in Ziffer 4). Zudem enthalten diese AGB für die Softwarebeschaffung einen besonderen Teil (Ziffer 3), welcher den anderen AGB-Bestimmungen vorgeht.

2. Allgemeiner Teil

2.1 Anwendungsbereich und Geltung

Die AGB kommen als selbstständige Vertragsgrundlage oder als Vertragsbestandteil im Geschäftsverkehr zwischen der bee365 und dem Kunden zur Anwendung. Die AGB sind integraler Bestandteil von sämtlichen Angeboten (Offerten), Auftragsbestätigungen und Verträgen zwischen dem Kunden und der bee365, soweit sie in einem Angebot bzw. in den Verträgen zum Vertragsbestandteil erklärt wurden.

Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, richtet sich deren Geltungsordnung nachfolgender Reihenfolge:

  1. die individuellen Verträge und schriftlich festgehaltenen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen (insbesondere eine Auftragsbestätigung) gehen der Offerte und den AGB vor
  2. die Bestimmungen der Offerte gehen den AGB vor.
  3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder der Offerte, insbesondere eine von der Offerte abweichende Auftragsbestätigung, erlangen einzig mit gegenseitiger schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit.

2.2 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder aus dem individuellen Vertrag. bee365 ist berechtigt, Ihre Leistungen in geringfügig geänderter Form zu erbringen, wenn die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung beider Parteien für den Kunden zumutbar sind.

2.3 Verantwortung der bee365

bee365 verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen (Beratung, Installation, Betrieb etc.). bee365 ist insbesondere verantwortlich für einen wohlbedachten Projektablauf, das notwendige Know-how, die Angemessenheit der einzusetzenden Mittel, die sorgfältige Auswahl, Ausbildung und Anweisung zur fachgerechten Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeitenden oder eingesetzten Dritten, für die Geheimhaltung vertraulicher Informationen und die angemessene Information des Kunden. bee365 übernimmt jedoch keine werkvertragliche Erfolgsgarantie für ein bestimmtes Arbeitsergebnis.

2.4 Leistungen durch Dritte

Die geschuldeten Leistungen werden in der Regel von bee365 erbracht. bee365 ist nach vorgängiger Orientierung und Einwilligung des Kunden berechtigt, die Leistungen auf eine von bee365 autorisierte Partnerfirma zu übertragen. bee365 steht einzig für die sorgfältige Auswahl der Partnerfirma ein.

2.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

IT-Projekte bedingen eine starke Mitwirkung durch den Kunden. Der Kunde hat insbesondere entscheidungsfähige Kontaktpersonen (inkl. Stellvertreter) zu bezeichnen, Arbeitsanweisungen zu erteilen, die Arbeiten zu prüfen und abzunehmen sowie den notwendigen Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen sicherzustellen. Kommt es trotz Aufforderungen von bee365 zu Verzögerungen und Mehraufwänden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

2.6 Gegenseitige Informationspflichten

Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Ausführung der Arbeiten von Bedeutung sind.

2.7 Geheimhaltung

Was unter den Vertragspartnern ausgemacht wird, bleibt unter den Vertragspartnern. Die Vertragspartner verpflichten sich selbst wie auch Ihre Mitarbeitenden und beigezogene Hilfspersonen, Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich der anderen Partei, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten oder einsehen und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses und dauert – solange daran ein berechtigtes Interesse besteht – auch nach dessen Beendigung an.

2.8 Datenschutz

Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist die Sammlung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten notwendig. Zum Zweck der Vertragserfüllung erteilt der Kunde hierzu seine Genehmigung und ist einverstanden, dass die bee365 und die mit ihr zusammenarbeitenden Unternehmungen auch einen Datentransfer an Dritte, allenfalls auch ins Ausland, vornehmen dürfen (z.B. bei Lizenzbestellungen). bee365 sorgt dabei durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes.

2.9 Termine

Termine werden individuell vereinbart. Sie werden angemessen verschoben:

  1. falls bee365 Angaben, die sie für die Ausführung der Arbeiten benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
  2. wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
  3. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von bee365 liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

bee365 informiert den Kunden über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können. Allfällige Folgemassnahmen bzgl. Termin und Kosten werden gemeinsam besprochen.

2.10 Vergütung

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten nach Aufwand und zum Stundenansatz von zwischen 200.00 und 240.00 CHF abgerechnet. Reisezeit gilt dabei als Arbeitszeit. Spesen und Nebenkosten werden separat festgehalten und in Rechnung gestellt.

2.11 Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben von bee365 verstehen sich immer zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Hard- und Softwarebeschaffungen werden die Transportkosten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Rechnungen für Leistungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 20 Tagen seit Rechnungsstellung zu begleichen. Danach können Verzugszinsen in Höhe von 4.5% p.a. verlangt werden, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. bee365 hat zudem Anspruch auf Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.

2.12 Verrechnung

Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche des Kunden mit Gegenforderungen der bee365 bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von bee365.

2.13 Haftung

Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet bee365 nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, was vom Kunden zu beweisen ist. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen wegbedungen. Ohne abweichende schriftliche Regelung ist der Kunde für die regelmässige Datensicherung zuständig. Unterlässt der Kunde diese Sicherung, ist ausschliesslich dieser für allfällige Datenverluste verantwortlich. bee365 übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch von Dritten zugefügt werden. Dazu gehören auch Schäden, welche durch Malware (Viren, Trojaner etc.) verursacht werden. bee365 schliesst jede Haftung für Schäden beim Kunden, die von der Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten des Kunden, insbesondere aus der Pflicht zur rechtzeitigen und fehlerfreien Vornahme von Mitwirkungspflichten herrühren, aus. bee365 haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Ausfälle und zusätzliche Aufwendungen beim Kunden entstehen, falls diese durch Bedienungsfehler des Personals des Kunden oder durch Fehler in Maschinen, welche nicht unter der Wartungsverantwortung der bee365 stehen verursacht worden sind. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Fehler der Eigensoftware des Kunden, bzw. von Dritten bezogener Hard-, Software oder Dienstleistungen verursacht worden sind. bee365 haftet explizit nicht für das Verschulden von Dritten (z.B. Hersteller oder Lieferanten). Der Kunde hat bei Hard- und Software oder Dienstleistungen Dritter keine Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber bee365. Die zur Analyse und Behebung des Problems notwendigen Arbeiten werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

2.14 Höhere Gewalt

bee365 ist nicht für Vertragsverletzungen verantwortlich, wenn sie die vertraglichen Pflichten aus Gründen höherer Gewalt, wie Erdbeben, Krieg, Überschwemmungen, Streiks, Unruhen etc. nicht einhalten kann. bee365 bemüht sich, die vertraglichen Pflichten so rasch wie möglich zu erbringen. Ist die vertragliche Leistung während 3 Monaten nicht verfügbar, so steht dem Kunden das Recht zu, die betroffene vertragliche Leistung ohne weiteres per sofort schriftlich zu kündigen.

2.15 Abwerbung

Die Anstellung von Mitarbeitenden von bee365 oder die direkte oder indirekte Inanspruchnahme von Leistungen dieser Mitarbeitenden – während der Dauer eines Kundenverhältnisses mit bee365 und innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Kundenverhältnisses – darf nur mit schriftlichem Einverständnis der bee365 erfolgen.

2.16 Vertragsdauer

Ohne abweichende Regelung wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer geschlossen.

2.17 Vertragsbeendigung

Ein Vertragsverhältnis mit rein auftragsrechtlichen Arbeiten, wie Beratung und konzeptionelle Mitarbeit etc. kann beiderseits jederzeit beendet werden. Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, so ist der aufhebende Vertragspartner dem anderen zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen und Datenträger bleiben Eigentum des Kunden und werden nach Auftragserledigung vollumfänglich zurückerstattet oder auf Wunsch vernichtet.

3. Softwarekauf und Services

3.1 Bestellungen/Vertragsabschluss

Soweit in einem Angebot (öfters auch als Offerte bezeichnet) nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die bee365 während 20 Tagen ab Ausstellungsdatum des Angebots an dieses gebunden. bee365 nimmt Bestellungen mündlich (telefonisch), per E-Mail sowie in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder per E-Mail eingereichte Bestellungen sind für den Kunden ebenso verbindlich wie schriftlich abgegebene. Bestellungen von Spezialartikeln (so genannten Beschaffungsartikeln), die bee365 nicht an ihre Lieferanten retournieren kann, können vom Kunden nicht storniert werden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrages, durch die Annahme des Angebots, durch Bestätigung der Bestellung durch bee365 oder durch die mündliche Zusage des Kunden, falls er auf eine schriftliche Bestellbestätigung verzichtet.

3.2 Lieferumfang

Der genaue Lieferumfang (Menge, Qualität etc.) ergibt sich aus dem Angebot, aus dem individuellen Vertrag oder aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Dienstleistungen wie Konfiguration, Installation, Inbetriebnahme, Anpassung, Schulung, Datenübernahme usw. werden separat rapportiert und verrechnet.

3.3 Liefertermine

Wird ein bestimmter Liefertermin vereinbart und kann dieser Termin nicht eingehalten werden, bleibt der Kunde zur Annahme der verspäteten Lieferung gebunden. bee365 haftet für Schäden aus verspäteter Lieferung von Software, falls die Verspätung grobfahrlässig oder vorsätzlich von bee365 verschuldet wurde. Der Versand von Produkten durch bee365 erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

3.4 Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration und den Gebrauch von bestellten Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden. Die Bestellungen werden von bee365 nicht geprüft. bee365 unterstützt und berät den Kunden bei Bedarf bei der Auswahl der Produkte nach bestem Wissen und Gewissen. Entscheidet sich der Kunde dafür, eine kostenpflichtige Konfiguration der bestellten Produkte (Services oder Software) bei bee365 in Auftrag zu geben, übernimmt die bee365 die Verantwortung für die korrekte Konfiguration. Diese Arbeiten können durch einen von bee365 bestimmten Dritten erfolgen. Wird eine kostenpflichtige Konfiguration in Auftrag gegeben, haftet bee365 nur für den direkten Schaden (Schaden am Produkt selbst) und nur, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von bee365 oder dem von bee365 beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung für fehlerhafte Konfigurationen ist auf die Höhe der Vergütung für die betreffende Vertragsleistung, höchstens aber auf CHF 50‘000 beschränkt. Jede weiter gehende Haftung von bee365, deren Hilfspersonen und der von bee365 beauftragten Dritten für Schäden aller Art sind ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind.

Des Weiteren gelten die Bestimmungen in den Ziffern 3.6 bis 3.8.

3.5 Abnahme/Prüfpflicht

Der Kunde hat die Lieferung von Dienstleistungen und Software bei Übertragung eingehend zu prüfen und allfällige Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge (Umfang, Bestandteile, Vollständigkeit etc.) innerhalb von 5 Werktagen der bee365 schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Lieferung vollständig und als einsetzbar genehmigt. Zeigen sich später während der Garantiefrist (vgl. Ziffer 3.6) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der 5 Werktage seit Empfang nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde der bee365 sofort schriftlich aufzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.

3.6 Garantie/Gewährleistung

Es gelten die mitgelieferten Garantiebestimmungen des jeweiligen Produktherstellers. Der Hersteller verpflichtet sich dabei, während einer bestimmten Garantiezeit Mängel an der Kaufsache zu beheben.

bee365 übernimmt keine weitere Garantie oder Gewähr. bee365 unterstützt den Kunden jedoch bei der Abwicklung von Garantiefällen. Für durch einen Mangel an der Kaufsache verursachte Schäden haftet bee365 nur bei vorsätzlichem Handeln.

3.7 Warenrückgabe

Die Rückgabe von Services oder Software ist nur möglich, falls die Ware noch nicht eingesetzt wurde.

Generell von der Rückgabe ausgeschlossen sind:

  1. Spezialartikel (Beschaffungsartikel, welcher nicht an den Lieferanten retourniert werden kann)
  2. durch den Kunden beschädigte Produkte
  3. nicht gebrauchte Produkte
  4. geöffnete Softwarepakete
  5. speziell vergebene Lizenzen
  6. Artikel, die im Angebot, im Vertrag usw. von der Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen wurden

3.8 Zahlungsbedingungen

Es gelten die Zahlungsbedingungen in Ziffer 2.11 dieser AGB. bee365 ist zudem berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.9 Eigentumsvorbehalt

Die von bee365 gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum und können zurückgefordert werden (Eigentumsvorbehalt). Werden gelieferte Software oder Services von bee365 in ein anderes System eingebaut (Integration), so räumt der Kunde der bee365 Miteigentum ein am gesamten System im Umfang der eingebauten Komponenten und Teile. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ein entsprechender Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Domizil des Kunden eingetragen wird und ermächtigt bee365 ausdrücklich, die Anmeldung auch in seinem Namen abzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze des Eigentums erforderlich sind.

 

4. Schlussbestimmungen

4.1 Änderung der AGB

bee365 kann diese AGB jederzeit ändern. Sie versieht die AGB mit einem Datum. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unter www.bee365.ch/agb einseh- und ausdruckbar. Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt wird, muss sie vom Kunden schriftlich akzeptiert werden.

4.2 Anwendbares Recht

Sämtliche Geschäftsbeziehungen der bee365 mit Kunden unterliegen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

4.3 Streiterledigung

Die Vertragspartner verpflichten sich im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Die Verantwortlichen haben sich an mindestens einem Termin für eine gütliche Einigung einzusetzen. Falls keine Einigung zustande kommt, kann ausschliesslich der ordentliche Richter am Sitz der bee365 angerufen werden. Zwingende gesetzliche Konsumentengerichtsstände bleiben vorbehalten.